Insbesondere (Solo-)Selbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler wurden von den Maßnahmen zur Covid-19-Pandemie-Bekämpfung wirtschaftlich besonders hart getroffen. Die Leistungen aus den Grundsicherungssystemen stellen derzeit häufig die einzige Möglichkeit für einkommenslose Selbstständige dar, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die Pandemie beziehungsweise deren Folgen werden zum Auslaufen des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung am 31. Dezember dieses Jahres aber noch nicht überwunden sein. Daher fordert Rheinland-Pfalz die Bundesregierung zu einer entsprechenden Gesetzesänderung auf.
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