Wilhelm Frick

NS-Innenminister

Frick im Anzug vor dunklem Hintergrund
Flick als Angeklagter bei den
Nürnberger Prozessen 1946

* 12.03.1877 in Alsens/Pfalz
† 16.10.1946 in Nürnberg

Das »braune Berlin« der Jahre 1933 bis 1945 hat unauslöschliche Spuren hinterlassen, an die auch das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas zwischen Bundestag und der rheinland-pfälzischer Landesvertretung erinnern soll. In dieser dunkelsten Phase der deutschen Geschichte haben auch Menschen aus Rheinland-Pfalz schwere Schuld auf sich geladen. Ein Beispiel ist NS-Innenminister Wilhelm Frick, der 1877 in Alsenz in der Pfalz geboren wurde.

Seine Haupt-Wirkungsstätte war das preußische Generalstabsgebäude am Königsplatz in der Nähe der Moltkebrücke (heute Willy-Brandt-Straße), das von 1920 bis 1945 das Reichsinnenministerium beherbergte. Es wurde von Bomben völlig zerstört, die Ruine 1958 abgerissen, heute erhebt sich hier das Bundeskanzleramt.

Frick, Sohn eines Lehrers, trat nach dem Jurastudium im Jahr 1900 in den bayrischen Staatsdienst ein und war seit 1919 in der Polizeidirektion München als Oberamtmann Leiter der politischen Polizei.

Frick als Angeklagter des Hitlerputsches 1924 (3.v.l.)
Frick als Angeklagter des Hitlerputsches 1924 (3.v.l.)

Er war ein eindeutiger Antisemit und Nationalsozialist der ersten Stunde. 1923 nahm er am Hitlerputsch teil und wurde zu 15 Monaten Festungshaft verurteilt.

Der Haft entging er durch seine Wahl in den Reichstag 1924. Ab 1928 war er dort Fraktionsvorsitzender der NSDAP.

Von Januar 1930 bis April 1931 wurde er als erster Nationalsozialist Minister eines Landes, nämlich Innen- und Volksbildungsminister der rechtsbürgerlichen Fünf-Parteien-Koalition in Thüringen. Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 gehörte Frick zu den drei nationalsozialistischen Regierungsmitgliedern und wurde Reichsinnenminister und kommissarischer Leiter des Preußischen Ministeriums des Innern. Als  Reichsinnenminister war er treibende Kraft bei der so genannten »Gleichschaltung« der Länder und Gemeinden. Frick  war somit  weitgehend für genau jene Gesetzgebung verantwortlich, die die Gewerkschaften und Parteien, die Kirchen, die Juden und viele andere unterdrückte.  Schon wenige Tage nach den Reichstagswahlen im März 1933 kündigte er die Einrichtung von Konzentrationslagern an.

Wilhelm Frick und Heinrich Himmler im KZ Sachsenhausen 1936
Frick und Heinrich Himmler im KZ Sachsenhausen 1936

Während des Krieges unterstanden Frick Privatkliniken, Krankenhäuser und Irrenhäuser, in welchen der Gnadentod zur Anwendung kam (…). Es war ihm bekannt, dass geistig Defekte, Kranke und altersschwache Personen, als ´ nutzlose Esser ´ systematisch umgebracht wurden.
Aus dem Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg vom 1.10.1946

Als Frick während des Krieges zunehmend an Einfluss verlor, wurde er am 24. August 1943 von Himmler als Reichs-Innenminister abgelöst und trieb fortan im Protektorat Böhmen und Mähren sein Unwesen. Als Architekt des Polizeistaats und Mitverantwortlicher für das Terrorsystem der Konzentrationslager, wurde Wilhelm Frick wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen den Frieden vom Internationalen Militärtribunal in Nürnberg zum Tod durch den Strang verurteilt: Am 16. Oktober 1946 wurde er hingerichtet.

Als eifriger Nazi war Frick weitgehend dafür verantwortlich, dass die deutsche Nation unter die vollständige Kontrolle der NSDAP gebracht wurde. (…) Gesetze, die er entwarf, unterschrieb und anwandte, hoben alle Oppositionsparteien auf und bereiteten den Weg für die Gestapo und deren Konzentrationslager, die jeden Einzelwiderstand vernichteten. (…) »Er erfüllte seine Aufgaben mit rücksichtsloser Energie.”
a. a. O.