Stellungnahme zur Pressemeldung der CDU-Landtagsfraktion

Raab: Landesvertretung hat bereits 2014 Unterschlagung öffentlich gemach

Die Berliner Landesvertretung hat bereits vor über einem Jahr mit Pressemitteilung vom 10. November 2014 mitgeteilt, dass sie wegen festgestellter finanzieller Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit dem Umgang mit Bargeld die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat. Zugleich wurde die im September 2014 erhobene Strafanzeige wegen Unterschlagung öffentlich gemacht. Das Verfahren dazu läuft noch. Es besteht ein Auskunftsvorbehalt der Staatsanwaltschaft. Deshalb laufen die Vorwürfe mangelnder Transparenz  ins Leere.

Die Unterschlagung wurde durch eigene Nachforschungen aufgedeckt. Gegen die beschuldigte Person wurde eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen.

Es handelt sich um einen Fall von krimineller Energie einer einzelnen Person und nicht um „fahrlässigen Umgang mit Steuergeld“.

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