Raab, die für Rheinland-Pfalz die Rundfunkkommission der Länder koordiniert, erläuterte: „Freie Medien sind für die öffentliche Meinungsbildung und die Meinungsvielfalt in unserem demokratischen System unerlässlich. Sie haben eine wichtige Kontrollaufgabe. Natürlich werden bei der journalistischen Recherche auch personenbezogene Daten verarbeitet. Ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung der jeweils betroffenen Personen wäre aber investigativer Journalismus nicht möglich und die Medien könnten ihre zuerkannte und garantierte Aufgabe nicht wahrnehmen. Dem haben die Länder durch das sogenannte Medienprivileg ausgewogen Rechnung getragen.“
Damit sei im 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein einheitliches, angemessenes und ausgewogenes Datenschutzniveau für die konvergente Medienwelt gewährleistet, so die Medien-Staatssekretärin.
Die Regelung geht dabei von einem weiten Journalismusbegriff aus. „Wer sich auf die Presse- oder Rundfunkfreiheit berufen kann, kann sich daher bei der journalistischen Recherche auch auf das Medienprivileg stützen“, unterstrich Heike Raab.
Neben der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung für den Medienbereich wird durch den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch eine Regelung eingeführt, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig zu einer verstärkten Kooperation verpflichtet. „Hierdurch sollen insbesondere kartellrechtliche Risiken minimiert werden, die sich aus einer gerade auch im Rahmen der aktuellen Reformdebatte politisch geforderten verstärkten Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio ergeben können“, erläuterte die Bevollmächtigte.