| Medienpolitik

Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag tritt in Kraft

„Mit Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde tritt der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag nun am 1. Oktober 2024 in Kraft. Damit setzten die Länder die Vorgaben des Digital Services Act um und schaffen eine weitere wichtige Voraussetzung für eine konsistente Regulierung in Europa“, informierte Medienstaatssekretärin Heike Raab als Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder über das Inkrafttreten des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages.
Staatssekretärin Heike Raab vor Europa- und Landesflaggen

„Der Digital Services Act enthält wichtige Maßstäbe zur Regulierung digitaler Plattformen, die auch für die Medienregulierung in Deutschland von großer Bedeutung sind. Damit die Regelungen ihre Wirkung entfalten können, ist eine Verzahnung nationaler und europäischer Regelungen zu einem funktionierenden Gesamtsystem erforderlich. Mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag setzen wir diese Prämisse weiter konsequent um“, ergänzte die Staatssekretärin.

„Dieser Änderungsstaatsvertrag dient zudem der Vielfaltssicherung und der Stärkung der Regionalität der Rundfunkangebote, etwa bei der Verpflichtung der beiden größten privaten Sendegruppen, Regionalfenster in ihre Fernsehprogramme aufzunehmen“, sagte Staatssekretärin Heike Raab.

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