„Mit der Ergänzung des § 48 TKG setzen wir die sogenannte Interoperabilitätsverpflichtung des European Electronic Communication Code (EECC) um. Mit den Regelungen wird nun sichergestellt, dass Autoradios ab 2021 digital terrestrischen Hörfunk – DAB+ empfangen können. Andere Radioempfangsgeräte sind ab dem gleichen Zeitpunkt mit einem DAB+ und/oder Internetradioempfang auszustatten“, erläuterte die Medienstaatssekretärin. Sie koordiniert als Vertreterin der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.
„Ich bin überzeugt, dass die Ergänzung des § 48 TKG die flächendeckende Verbreitung von Digitalradiogeräten verbessern und so dem digitalen Radio in Deutschland Schwung verleihen wird“, so Heike Raab weiter.
Die Vorzüge von DAB+ seien vielfältig. „DAB+ verbessert gegenüber UKW oder dem Internet-Radio die Qualität des Hörens, versetzt Zuhörerinnen und Zuhörer in die Lage, neue Dienste und Funktionalitäten zu nutzen und verbreitert die Sendervielfalt und damit die Pluralität der Radiolandschaft. Die Verbreitung von DAB+ ist zudem deutlich kostengünstiger und ermöglicht eine ökonomische Nutzung von knappen Frequenzressourcen. Daher haben sich die Länder bereits 2017 im Bundesrat für einen nationalen Vorstoß in Form einer Interoperabilitätsverpflichtung für Radioempfangsgeräte im Telekommunikationsgesetz ausgesprochen“, so Staatssekretärin Heike Raab abschließend.