Verlängerung des erleichterten Zugangs zur sozialen Sicherung

Insbesondere (Solo-)Selbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler wurden von den Maßnahmen zur Covid-19-Pandemie-Bekämpfung wirtschaftlich besonders hart getroffen. Die Leistungen aus den Grundsicherungssystemen stellen derzeit häufig die einzige Möglichkeit für einkommenslose Selbstständige dar, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die Pandemie beziehungsweise deren Folgen werden zum Auslaufen des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung am 31. Dezember 2020 noch nicht überwunden sein. Auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat die Bundesregierung am 06. November 2020 zu einer Gesetzesänderung aufgefordert. 

Per Rechtverordnungen sollen die erleichterten Bedingungen abhängig von der Dauer der Krise bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden können. Damit wird (Solo-)Selbstständigen, Künstlerinnen und Künstlern sowie anderen Gruppen mit verringertem Einkommen, die von den Folgen der Pandemie-Bekämpfung besonders wirtschaftlich getroffen wurden, weiterhin unbürokratisch und schnell der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung gewährt. Bei der Umsetzung soll auch sichergestellt sein, dass Altersvorsorgevermögen und Betriebsvermögen Selbstständiger während der Pandemiezeit weiterhin großzügig freigestellt werden.

In einem zweiten Teil fordert der Bundesrat, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen weiterhin mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Denn es ist nicht auszuschließen, dass esimmer wieder lokale Schulschließungen geben wird. Analog soll die Mittagsverpflegung auch für Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen fortgeführt werden. Auch hier sind pandemiebedingte (Teil-)Schließungen nicht auszuschließen.

Verfahrensstand

Die Bundesratsinitiative wurde vom Land Rheinland-Pfalz beim Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat hat die Entschließung im Bundesratsplenum vom 06. November 2020 gefasst.

Den Text der Bundesratsentschließung finden Sie hier.

 

 

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