| Bundesratsdrucksache 49/11

Tierschutzgerechte Haltung von Legehennen- Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 zum Abschnitt 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 01.02.2011

Inhalt

Der Entschließungsantrag greift die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Oktober 2010 auf, mit der das Gericht festgestellt hat, dass die Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aus dem Jahr 2006 zur Haltung von Legehennen in so genannten Kleingruppen verfassungswidrig sind. Ebenfalls für verfassungswidrig erklärt wurden die Übergangsvorschriften für die Nutzung bestimmter Käfige.

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen und zu dem im Jahre 2002 beschlossenen Ausstieg aus der Käfighaltung von Legehennen zurückzukehren. Die Bundesregierung soll umgehend einen Verordnungsentwurf zur Änderung des Abschnitts 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorlegen.

Verfahrensstand

Der Entschließungsantrag wird in der 879. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011 in einer Rede von Frau Staatsministerin Conrad vorgestellt und sodann zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Den vollständigen Text der Entschließung finden Sie hier (pdf-Download).

 

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