Rheinland-Pfalz fordert weiterhin erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Westbalkanstaaten

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die es Staatsangehörigen aus den Ländern des Westbalkan weiterhin ermöglichen soll, erleichtert Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erhalten.

Seit 2015 können Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nach Deutschland kommen und hier arbeiten, auch wenn sie keine formale Qualifikation als Fachkräfte nachweisen können. Voraussetzung ist der Nachweis eines konkreten und verbindlichen Arbeits- oder Ausbildungsangebotes. Diese sogenannte Westbalkanregelung, die im Oktober 2015 eingeführt wurde, um die Asylmigration aus diesen Ländern einzudämmen, ist befristet und läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass diese Regelung entfristet wird.

Mit der Bundesratsinitiative legt Rheinland-Pfalz einen Entwurf zur Änderung der Beschäftigungsverordnung vor, der die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen schafft, damit Menschen aus den Westbalkanstaaten weiterhin nach Deutschland kommen können, um hier dauerhaft zu arbeiten.

Nach Auffassung der Landesregierung hat sich die Regelung als Instrument einer gesteuerten Arbeitsmigration in der Praxis bewährt. Bestätigt wird die Landesregierung durch eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Das IAB kommt dabei zu einem äußerst positiven Ergebnis.  Es kommen ganz überwiegend junge qualifizierte Personen mit beruflichen Ausbildungen, betrieblichen Erfahrungen oder Hochschulabschlüssen nach Deutschland.

Auch unter dem Eindruck der Corona-Krise hat sich die Wirtschaft ausdrücklich für eine Beibehaltung der Regelung ausgesprochen, da in bestimmten Bereichen – wie zum Beispiel im Baugewerbe – weiterhin ein Arbeitskräftebedarf besteht. Gleiches gilt auch für Gesundheitsberufe. Durch die Vorrangprüfung und die Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die Bundesagentur für Arbeit wird sichergestellt, dass sich keine negativen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt und bevorrechtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben.

Der Verordnungsentwurf wird am 18. September in den Bundesrat eingebracht und anschließend in den Fachausschüssen beraten. In seiner Sitzung vom 9. Oktober hat der Bundesrat der rheinland-pfälzischen Initiative nicht zugestimmt.

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