Zur Begründung verweist der Gesetzesantrag darauf, dass nirgends die Passiv-Rauchkonzentration so hoch sei wie in geschlossenen Fahrzeugen. Kinder seien hier vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Passivrauchens besonders zu schützen. Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge seien derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Rheinland-Pfalz war im Vorfeld dem Gesetzesantrag beigetreten und gehörte neben Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu den antragstellenden Ländern.
Der Gesetzesantrag wurde 2019 schon einmal vom Bundesrat in den damaligen 19. Bundestag eingebracht, fiel aber im Zuge der letzten Bundestagswahlen der Diskontinuität anheim.
Mit der erneuten Einbringung des Gesetzesantrags bekräftigt der Bundesrat seine Position. Der Bundestag entscheidet nun, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.