Mit der Vorlage setzt die Landesregierung zugleich einen entsprechenden Landtagsbeschluss um, der eine solche Gesetzesinitiative (Link) und eine entsprechende Verordnung (Link) Richtung Bund gefordert hatte.
Hintergrund dieser Initiative ist, dass die Verbraucherzentralen in Deutschland seit Jahren ein hohes Aufkommen an Beschwerden über unangemessen hohe Entgelte für die Inanspruchnahme von Schlüsseldiensten verzeichnen. Nach aktueller Rechtslage gibt es bereits Regelungen zur Veröffentlichung von Preisen, ohne dabei die Preise selbst festzulegen (sog. Preisordnungsrecht). Da diese Regelungen jedoch nicht ausreichend Schutz bieten, sind sowohl Änderungen der Verordnungsermächtigung (PAngG) als auch der Verordnung (PAngVO) erforderlich. Bereits 2018 hatte sich auch Verbraucherschutzministerkonferenz mit dieser Frage beschäftigt und Maßnahmen gefordert.