Landesregierung will Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unseriösen Anbietern von Schlüsselnotdiensten schützen

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unseriösen Schlüsseldiensten zu schützen. Dazu legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf und einen Verordnungsentwurf zur Änderung des Preisordnungsrechts vor, um die Preistransparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen. Ziel ist es, dass Anbieter von Schlüsseldiensten künftig ihre Preisverzeichnisse bei der zuständigen Aufsichtsbehörde hinterlegen und regelmäßig aktualisieren müssen. Gleichzeitig werden sie verpflichtet, diese Angaben im Internet zu veröffentlichen. In seiner Sitzung am 18. September 2020 hat der Bundesrat die Initiative beschlossen.

Mit der Vorlage setzt die Landesregierung zugleich einen entsprechenden Landtagsbeschluss um, der eine solche Gesetzesinitiative (Link) und eine entsprechende Verordnung (Link) Richtung Bund gefordert hatte.

Hintergrund dieser Initiative ist, dass die Verbraucherzentralen in Deutschland seit Jahren ein hohes Aufkommen an Beschwerden über unangemessen hohe Entgelte für die Inanspruchnahme von Schlüsseldiensten verzeichnen. Nach aktueller Rechtslage gibt es bereits Regelungen zur Veröffentlichung von Preisen, ohne dabei die Preise selbst festzulegen (sog. Preisordnungsrecht). Da diese Regelungen jedoch nicht ausreichend Schutz bieten, sind sowohl Änderungen der Verordnungsermächtigung (PAngG) als auch der Verordnung (PAngVO) erforderlich. Bereits 2018 hatte sich auch Verbraucherschutzministerkonferenz mit dieser Frage beschäftigt und Maßnahmen gefordert.

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