Der Gesetzesentwurf des Bundesrates erweitert den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern der ersten bis vierten Klasse ab dem Schuljahr 2026/2027 dahingehend, dass auch niedrigschwellige Ferienangebote der Jugendarbeit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen. Dadurch wird den Ländern erleichtert, eine Ganztagsbetreuung auch während der Schulferien flächendeckend sicherzustellen.
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