Gesetzentwurf: Mehr Geld für Kooperation und Information im Kinderschutz

Der Kinderschutz ist besonders bei den Frühen Hilfen sehr wichtig und benötigt aufgrund gestiegener Bedarfe eine entsprechende finanzielle Ausstattung. Deshalb haben die Länder einen Gesetzesantrag formuliert, in dem sie den Bund auffordern, die Leistungen in diesem Bereich zu verbessern.

Hintergrund des erhöhten Bedarfs ist zum einen die Erhöhung der Geburtenzahlen in den vergangenen Jahren, die im Zeitraum von 2012 bis 2018 um rund 17 Prozent angestiegen sind. Zum anderen sind die Anforderungen an die Leistungen der Frühen Hilfen qualitativ und quantitativ gestiegen. Dies betrifft vor allem die Unterstützung von Familien mit psychischen Belastungen, die zunehmende Heterogenität von Familien mit Kindern und die komplexe Bedarfslage von geflüchteten Familien.

Konkret fordern die Länder, die Mittel für Frühe Hilfen von bislang 51 Millionen Euro auf 65 Millionen Euro im Jahr 2020 anzuheben. In den Folgejahren soll der Betrag zum 1. Juli jeden Jahres entsprechend der Geburtenrate und der Kostenentwicklung angepasst werden.

Der Gesetzesantrag basiert auf Beschlüssen der Jugendministerkonferenz.

Die Initiative der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen, Mecklenbrug-Vorpommern, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein fand breite Unterstützung bei den Ländern und wurde vom Bundesrat am 20.12.2019 beschlossen.

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