Mit einem in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesentwurf will Rheinland-Pfalz das bestehende Bergrecht sach- und zeitgemäß fortentwickeln, um bergrechtliche Verfahren in Teilbereichen transparenter und beteiligungsoffener durchführen zu können. Die Öffentlichkeit soll frühzeitiger informiert und vor allem die betroffene Öffentlichkeit vor Ort stärker einbezogen werden.
Bereits über erteilte Bergbauberechtigungen soll nach dem Gesetzentwurf frühzeitig informiert werden. Sofern es von der zuständigen Bergbehörde für zweckmäßig erachtet wird, sollen Antragsteller bzw. Vorhabenträger bergrechtliche Zulassungsverfahren der betroffenen Öffentlichkeit zukünftig außerdem frühzeitig vorstellen. Ferner sollen sog. fakultative Rahmenbetriebspläne der Unternehmen, die Angaben über das Vorhaben für einen längerfristigen Zeitraum enthalten, vor der Zulassung öffentlich ausgelegt werden. Darüber hinaus soll die Pflicht zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung bei Aufsuchungsgenehmigungen für bestimmte Tiefbohrungen (Aufsuchung für Erdöl- und Erdgas) an die Pflicht zur Vorprüfung der späteren Gewinnungsgenehmigung angepasst werden. Dies soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und behördliche Prüfungen vereinfachen.
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auf den Webseiten von Bundesrat und Bundestag.
Der Gesetzentwurf wird Ende Januar 2023 im Wirtschaftsausschuss und im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundesrates beraten werden.