Inhalt
Die Gesetzesinitiative zielt auf eine wesentliche Vereinfachung des Vollzugs des Elterngeldes. Insbesondere soll künftig die Ermittlung des Einkommens, das dem Elterngeld zugrunde liegt, wesentlich erleichtert werden. Nach dem Gesetzentwurf soll allein das lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen maßgeblich sein. Auch die Berücksichtigung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge soll vereinfacht werden. Zur Ermittlung von Gewinneinkünften soll eine Schätzung möglich werden, wenn keine genauen Berechnungen vorgelegt werden können. Darüber hinaus soll die Festlegung der Bezugszeiträume für das Elterngeld flexibler gehandhabt werden. Bislang können Eltern nur in Ausnahmefällen und nach aufwändiger Prüfung durch die Elterngeldstellen von dem einmal gewählten Bezugszeitraum abweichen.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in seiner 844. Sitzung am 23.5.2008 beschlossen, den Gesetzentwurf mit kleineren Änderungen beim Bundestag einzubringen.
Den vollständigen Text der Bundesratsinitiativen Bundesrats-Drucksache 225/08 finden Sie hier (pdf-Download).