Inhalt
Der nicht zustimmungsbedürftige Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz sieht zum einen vor, auch Opfern von Zwangsheirat und Opfern von schwerem Stalking auf Staatskosten einen Opferanwalt zu stellen. Ein schwerer Fall des Stalking liegt vor, wenn das beharrliche Nachstellen dazu führt, dass das Opfer oder ihm nahe stehende Personen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsgefährdung gebracht worden sind oder sogar der Tod einer ihm nahe stehenden Person verursacht worden ist. Zum anderen weitet der Entwurf die Befugnis, als Nebenkläger im Strafverfahren aufzutreten, auch auf die Opfer von Zwangsheirat aus.
Verfahrensstand
Der Gesetzesentwurf wurde dem Bundesrat durch das Land Rheinland-Pfalz zugeleitet. Der Bundesrat hat in seiner 843. Sitzung am 25. April 2008 mit großer Mehrheit beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2009 das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2.Opferrechtsreformgesetz) verabschiedet und dabei die Initiative aus dem Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz aufgegriffen und sinngemäß umgesetzt. Der Bundesrat hat das Gesetz am 10. Juli 2009 passieren lassen.
Den vollständigen Text der rheinland-pfälzischen Bundesratsinitiativen (Bundesrats-Drucksache 872/07) finden Sie hier (pdf-Download).
Den vollständigen Text des 2. Opferrechtsreformgesetzes (Bundesrats-Drucksache 641/09) finden sie hier (pdf-Download).
Die Rede von Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger vom 10. Juli 2009 finden sie hier (pdf-Dokument).