Inhalt
Der nicht zustimmungsbedürftige Gesetzentwurf der Länder Hessen, Sachsen, Rheinland und Bayern sieht die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht vor. Diese orientiert sich an dem an die Auftraggeberin und den Auftraggeber abzuliefernden Geldbetrag und soll für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher einen Leistungsanreiz zur Herbeiführung des Vollstreckungserfolgs schaffen. Die Erfolgsgebühr soll in Höhe von 3 % des beigetriebenen Geldbetrages erhoben werden, jedoch höchstens 300 € betragen. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf eine Verbesserung der Kostendeckung im Gerichtsvollzieherwesen vor. Die seit dem Jahre 2001 unverändert gebliebenen Festgebühren des Gerichtsvollzieherkostengesetzes sollen an die Preissteigerungen und an die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre angepasst werden. Die Gebühren sollen dabei um etwa 30 % erhöht werden.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat am in seiner 879. Sitzung des Bundesrates am 11.02.2011 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Den vollständigen Text des Gesetzentwurfes finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).