| Gesetzesinitiative

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung

Der Bundesrat hat beschlossen den Gesetzentwurf auf Antrag von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und weiterer Länder wieder in den Bundestag einzubringen.

Der Bundesrat hat am 26. September 2025 einen weiteren Vorstoß zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden unternommen. Er legt auch dem neuen Bundestag den bereits in der vergangenen Legislaturperiode von den Ländern beschlossenen Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes vor. Der Bundesrat möchte damit erreichen, dass mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Teilen

Zurück