| Bundesratsdrucksache 217/15

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz vom 12.06.2015

Inhalt

Durch den Gesetzentwurf soll die Pelztierhaltung und –tötung zum Zweck der Pelzgewinnung im Tierschutzgesetz verboten werden. Mit dieser Regelung soll der Gesetzgeber die sich aus Artikel 20a Grundgesetz ergebende Verpflichtung, Tiere zu schützen und ihr Leiden auf das unbedingt erforderliche Minimum zu reduzieren, erfüllen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen wird eine angemessene Übergangsregelung von zehn Jahren insbesondere für diejenigen Pelztierhalter vorgesehen, die eine zukünftig verbotene Tätigkeit bislang in zulässiger Weise ausgeübt haben.

Verfahrensstand

Der Gesetzentwurf wurde in der 935. Sitzung des Bundesrates am 10.7.2015 beschlossen und beim Bundestag eingebracht.

Den Beschluss des Bundesrates finden Sie  <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).

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