Inhalt
Es ist nach wie vor erforderlich, die Integration aller hier wohnenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die dem demokratischen Prinzip entsprechende Einräumung des Kommunalwahlrechtes zu fördern.
Durch Änderung von Artikel 28 Abs. 1 des Grundgesetzes sollen diejenigen hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, nach Maßgabe von Landesrecht bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden wahlberechtigt und wählbar sein. Zudem soll ausdrücklich klargestellt werden, dass die Einräumung des Wahlrechtes ebenfalls das Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene beinhaltet.
Verfahrensstand
Der Gesetzesentwurf wurde durch das Land Rheinland-Pfalz beim Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat hat ihn am 21.09.2007 zur Beratung in seine Ausschüsse überwiesen, die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen.
Den vollständigen Text der Bundesratsinitiativen Bundesrats-Drucksache 623/07 finden Sie hier (pdf-Download).