| Bundesrats-Drucksache 653/08

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen

Antrag von Rheinland-Pfalz vom 05.09.2008

Inhalt

Mit dem Gesetzentwurf soll für alle Bürgerinnen und Bürger ein Rechtsanspruch auf ein Girokonto geschaffen werden. Trotz einer Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft aus dem Jahre 1995 für ein „Girokonto für Jedermann“ lehnen Banken nach wie vor häufig eine Kontoeröffnung ab; bundesweit betrifft das rund 500.000 Menschen. Da ein Girokonto für die Teilnahme am Wirtschaftsleben aber unverzichtbar ist, sollen alle Banken nunmehr gesetzlich zum Abschluss eines Girokontovertrages verpflichtet werden. Nach dem Gesetzentwurf sollen Banken von dieser Verpflichtung nur unter engen Voraussetzungen befreiet werden, etwa wenn der Antragsteller Leistungen des Kreditinstituts für gesetzwidrige Vorhaben missbraucht hat, wesentliche Angaben falsch oder nicht macht, Mitarbeiter oder Kunden des Kreditinstituts grob belästigt, das Konto nicht zum bargeldlosen Zahlungsverkehr nutzen wird oder nicht die für Kontoführung üblichen Entgelte bezahlt.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in seiner 847. Sitzung am 19.09.2008 zur weiteren Beratung in seine Ausschüsse überwiesen.

Den vollständigen Text der Bundesratsinitiativen Bundesrats-Drucksache 653/08 finden Sie hier (pdf-Download).

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