Inhalt
Ziel des rheinland-pfälzischen Gesetzentwurfs ist es, Menschen, die in Einrichtungen leben und auf Sozialhilfe angewiesen sind, mit den notwendigen Medikamenten und Sehhilfen zu versorgen.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2003 sind die nichtverschreibungspflichtigen Medikamente und Sehhilfen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen worden. Um die zusätzlichen finanziellen Belastungen der gesetzlich krankenversicherten Menschen zu begrenzen, wurden Belastungsgrenzen für die Zuzahlung eingeführt. Trotz dieser Belastungsgrenzen kommt es für behinderte und pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen zu Härten, da sie mit dem Barbetrag zur persönlichen Verfügung neben den Bedürfnissen des täglichen Lebens auch noch die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Medikamente und Sehhilfen (Brillen oder Kontaktlinsen) finanzieren müssen. Der Barbetrag steht Menschen in Einrichtungen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Schreibmaterial, Briefmarken, Tageszeitungen oder auch Dinge zur Körperpflege. Der Barbetrag beträgt seit 01.07.09 monatl. 96,93 €. Nichtverschreibungspflichtige Medikamente oder Sehhilfen können den Barbetrag spürbar schmälern; das führt in einigen Fällen sogar dazu, dass die Menschen auf die notwendige Nutzung dieser Medikamente und Sehhilfen verzichten. Der rheinland-pfälzische Gesetzesantrag sieht daher vor, dass Menschen, die den Barbetrag bekommen, nichtverschreibungspflichtige Medikamente und Sehhilfen kostenlos erhalten.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in seiner 860. Sitzung am 10.07.2009 zur Beratung an die Ausschüsse (G <federführend>, AS, Fz) überwiesen.
Den vollständigen Text des Gesetzentwurfes finden Sie hier (pdf-Download).