Inhalt
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit um fünf Jahre bis zum 31.12.2014 zu verlängern. Damit sollen durch Altersteilzeit frei werdende Stellen, die mit einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin nach Abschluss der Ausbildung – in Kleinunternehmen auch mit einem oder einer Auszubildenden – besetzt werden, gefördert werden.
Trotz der tiefen Wirtschaftskrise hat sich der Arbeitsmarkt bislang noch als vergleichsweise robust erwiesen. Mit Hilfe der massiven Verbesserungen bei der Kurzarbeit konnten hunderttausende Arbeitsplätze gerettet werden. Zwei Personengruppen sind aber trotz der erfolgreichen Anstrengungen zur Beschäftigungssicherung vom derzeitigen Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums besonders betroffen: Ältere Menschen über 50 und jüngere Menschen unter 25 Jahren. Für beide Gruppen weist die Statistik in diesem Jahr einen überproportional hohen Anstieg der Arbeitslosigkeit aus. Beide Personengruppen benötigen eine gezielte Unterstützung; dies gilt in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise umso mehr. Der Gesetzentwurf richtet sich an diese Personengruppen.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat in seiner 864. Sitzung am 27. November 2009 den Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen und nach Beratungen in den Ausschüssen in seiner 865. Sitzung am 18.12.2009 gegen die Stimmen von Rheinland-Pfalz beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen.
Den vollständigen Text des Gesetzentwurfes finden Sie hier (pdf-Download).