Inhalt
Der zustimmungsbedürftige Gesetzentwurf der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, dem das Land Rheinland-Pfalz beigetreten ist, sieht in der Bundesnotarordnung ausdrückliche Regelungen für die Notarkasse München und die Ländernotarkasse in Leipzig vor. Zu den Aufgaben der Notarkasse München (zuständig für Bayern und die Pfalz) sowie der Ländernotarkasse Leipzig (zuständig für die neuen Länder) gehören unter anderem die Altersversorgung der Notare, die Besoldung der Notarassessoren und die Finanzierung der Notarkammern; zur Erfüllung dieser Aufgaben erheben die Kassen Abgaben von den in ihrem Tätigkeitsbereich amtierenden Notaren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2004 Vorschriften der geltenden Bundesnotarordnung über diese Kassen teilweise für verfassungswidrig erklärt, weil die Zusammensetzung des Verwaltungsrats, die Ermittlung und Bestellung des Präsidenten und die jeweils angemessene Beteiligung der Notare nicht ausdrücklich geregelt sei. Mit dem Gesetzentwurf sollen diese Grundstrukturen künftig gesetzlich normiert werden; außerdem sollen Anhörungsrechte der Kassen vor der Ausschreibung und Einziehung von Notarstellen, der Ernennung von Notarassessoren und vor dem Beschluss des Haushalts der Notarkammern geschaffen werden. Zugleich sollen die bestehenden Regelungen für die Notarkasse München und die Ländernotarkasse weitgehend vereinheitlicht werden.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 07. April 2006 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der Bundestag hat die Initiative aufgegriffen und das Gesetz unverändert beschlossen (siehe Bundesratsdrucksache 402/06). Das Gesetz ist am 20. Juli 2006 in Kraft getreten.
Den vollständigen Text der Bundesratsinitiative Bundesratsdrucksache 217/06 finden Sie hier (pdf-Download).