Inhalt
Die Niedriglohnbeschäftigung hat in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Rund 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten für ein Entgelt, das weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens beträgt. Im August 2006 gab es bereits 574 000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Menschen, die ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen Arbeitslosengeld II erhielten; davon waren 420 000 Vollzeitbeschäftigte. Im Oktober 2006 erhöhte sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen Arbeitslosengeld II erhielten, auf 602 000. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht in der Lage, durch ihre Arbeit ihr Existenzminimum zu sichern. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, sicherzustellen, dass über eine Vollzeitbeschäftigung ein Existenz sicherndes und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichendes Arbeitseinkommen erzielt werden kann.
Durch das Gesetz werden die unabdingbare Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohns festgelegt sowie Regelungen zur Festsetzung des Mindestlohns geschaffen.
Verfahrensstand
Der Gesetzesentwurf wurde durch das Land Rheinland-Pfalz beim Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat hat am 12.10.2007 die Einbringung des Entwurfes beim Deutschen Bundestag mehrheitlich abgelehnt.
Den vollständigen Text der Bundesratsinitiativen Bundesrats-Drucksache 622/07 finden Sie hier (pdf-Download).