Inhalt
Mit dem Verordnungsentwurf wird die Neuregelung des Arbeitsstättenrechtes vorangetrieben. Entsprechende Entwürfe des Bundesarbeitsministeriums werden aufgegriffen und in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Mit der Neuregelung werden Fragen gelöst, wie der Begriff "möglichst ausreichend Tageslicht" zu definieren ist oder wo der Unterschied zwischen einem Büroarbeitsplatz und einem Bildschirmarbeitsplatz besteht, beziehungsweise was ein Telearbeitsplatz ist. Dabei werden Unklarheiten und unpräzise Terminologie beseitigt.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat den Verordnungsentwurf in seiner 948. Sitzung am 23.9.2016 beschlossen.
Den Text des Beschlussentwurfes können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window>hier finden.