Inhalt
Bei der Erschließung von tieferen Geothermie-Bohrungen, aber auch im laufenden Gewinnungsbetrieb, sind seismische Ereignisse bis hin zu leichten Erdbeben möglich. Deshalb sieht der Verordnungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz vor, dass künftig bei allen Bohrungen zur Gewinnung von Geothermie ab 1000 m Tiefe („Teufe“) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend vorgeschrieben werden soll. Bisher ist dies lediglich in besonderen Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten) notwendig. Die potentiell Betroffenen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen vorzubringen und gegebenenfalls gegen benachteiligende behördliche Zulassungsentscheidungen Rechtsmittel einzulegen. Dadurch soll die Akzeptanz für Geothermieprojekte gesteigert werden.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 beschlossen, die Verordnung nicht der Bundesregierung zuzuleiten.
Den vollständigen Text des Verordnungsantrages finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).