| Bundesratsdrucksache 833/09

Entwurf einer… Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV)

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 17.11.2009

Inhalt

Mit dem rheinland-pfälzischen Antrag soll der Lärm von Schienenfahrzeugen, insbesondere von Güterwaggons, reduziert werden. Zurzeit sind nur für neue und umgebaute Schienenfahrzeuge verbindliche Lärmgrenzwerte gesetzlich vorgeschrieben. Eingehalten werden diese Lärmgrenzen insbesondere durch den Einbau von modernen Bremssystemen.

Diese Vorgaben gelten allerdings nur für neue bzw. umgebaute Fahrzeuge und nicht für den derzeitigen Fahrzeugbestand. Der rheinland-pfälzische Antrag fordert nun, dass den Eigentümern dieser Schienenfahrzeuge finanzielle Anreize geboten werden, ihre derzeit benutzten Waggons ebenfalls mit modernen Bremssystemen auszustatten. Das soll durch die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems erreicht werden. Durch ein Umrüsten auf moderne Bremssysteme müssten die Eigentümer bzw. Nutzer dieser Waggons weniger für die Nutzung der Schieneninfrastruktur in Deutschland zahlen als diejenigen, die ihre Schienenfahrzeuge nicht umrüsten.

Verfahrensstand

Der Antrag wurde zunächst durch Umweltministerin Conrad in der 864. Plenarsitzung des Bundesrates am 27. November 2009 vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.

Nach mehreren Vertagungen hat Rheinland-Pfalz im September 2010 die Wiederaufnahme der Beratungen beantragt. Der Bundesrat hat daraufhin in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 beschlossen, den Verordnungsentwurf wie von den Ausschüssen empfohlen in geänderter Fassung der Bundesregierung zuzuleiten.

Den vollständigen Text des Gesetzentwurfes und den Beschluss des Bundesrates vom 24. September 2010 finden Sie hier (pdf-Download).

Die Rede von Frau Staatsministerin Conrad in der 874. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2010 finden Sie hier (pdf-Download). 

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