| Bundesratsdrucksache 42/11

Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der vorübergehenden Pflanzungsrechtregelung im Weinbau

Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz vom 01.02.2011

Inhalt

Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wird das Ziel verfolgt, die traditionellen Weinkulturlandschaften zu erhalten und zu unterstützen, um den dortigen Bemühungen um die Förderung der Weinqualität, die regionale Typisierung sowie den Erhalt gewachsener attraktiver Kulturlandschaften und Steillagen Rechnung zu tragen.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der Beratungen auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass

- der im Rahmen der Reform der EU-Weinmarktorganisation im Jahr 2008 beschlossene Anbaustopp für Reben (vorübergehende Pflanzungsrechtregelung) um weitere zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und

- die Ausgestaltung der Anbauregeln den Mitgliedstaaten übertragen wird.

 

Darüber hinaus soll Qualitätsweinregionen die Möglichkeit eröffnet werden, über das Jahr 2025 hinaus am Anbaustopp festzuhalten.

Verfahrensstand

 

Die Entschließung wurde in der 881. Sitzung des Bundesrates am 18.03.2011 gefasst.  

Den vollständigen Text der Entschließung finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier.

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