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Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der Mobilfunkförderung des Bundes

Der Bundesrat hat am 26.04.2024 in einer Entschließung (176/24) die Bundesregierung aufgefordert, die Förderrichtlinie „Mobilfunkförderung“ vom 8.06.2021 zu verlängern.

Rheinland-Pfalz war der Initiative von Sachsen-Anhalt und Bayern zuvor beigetreten. Weitere Beitritte erfolgten von Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Der Bund fördert den Ausbau von Mobilfunknetzen in nachweislich unterversorgten Gebieten ohne Perspektive eines privatwirtschaftlichen Ausbaus. Um die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunksignalen durch öffentliche Förderung zu unterstützen, ist seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr im Januar 2021 die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) gegründet worden. Die MIG hat in Erfüllung ihres Auftrages mehr als 2.300 Markterkundungsverfahren durchgeführt und für mehr als 1.000 potentielle Standorte die für die geförderte Errichtung notwendigen Vorbereitungen getroffen. Derzeit sind allerdings weniger als 50 Standorte bereits beschieden. Die Förderrichtlinie „Mobilfunkförderung“ vom 8.6.2021 läuft mit Jahresende 2024 aus. Ein erfolgreicher Abschluss aller offenen und weiterer für den Weiße-Flecken-Lückenschluss in den Flächenländern notwendigen Förderverfahren ist bis Ende 2024 allerdings nicht realistisch. Daher muss die MIG mittels Verlängerung der Förderrichtlinie in die Lage versetzt werden, ihre Arbeit fortzuführen.

Konkret wird die Bundesregierung aufgefordert, die Förderrichtlinie „Mobilfunkförderung“ solange zu verlängern, bis dass alle in Absprache mit den Ländern schon gestarteten Förderverfahren der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) vollumfänglich umgesetzt werden können, sofern die jeweiligen Standorte rechtlich und tatsächlich realisierbar sind. Länder und Kommunen sind zu diesem Zweck noch stärker als bisher einzubinden.

Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, den in der Gigabitstrategie der Bundesregierung angekündigten Meilensteinplan zur Schließung „weißer Flecken“ im Mobilfunkausbau bis zum 30. Juni 2024 vorzulegen.

 

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