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Durch den Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich bei den in Kürze anstehenden Verhandlungen über die Novellierung der EU-Tiertransport-Verordnung für einen besseren Schutz der Tiere einzusetzen. Im Zentrum steht eine Begrenzung der Höchstdauer von Schlachttiertransporten auf acht Stunden, um ein unnötiges Leiden der Tiere zu Vermeiden. Darüber hinaus werden unter anderem Verbesserungen bei den Ladedichten sowie bei der Ausstattung von Transportmitteln angestrebt. Der Transport lebender Schlachttiere in Drittländer soll im Rahmen von Handels- und Veterinärabkommen ausgeschlossen werden.
Die Länder Bremen, Berlin und Brandenburg sind dem Antrag beigetreten.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag in seiner 865. Sitzung am 18.12.2009 mit Änderungen beschlossen und in Hinblick auf die maximale Tiertransportdauer von acht Stunden gravierend abgeschwächt. Rheinland-Pfalz hat die geänderte Fassung in der Schlussabstimmung nicht unterstützt. Obwohl einige Punkte aus dem ursprünglichen Antrag übernommen wurden, fordert die angenommene Entschließung nunmehr die Erhaltung des status quo und somit die Beibehaltung zahlreicher Ausnahmen bei der Höchstdauer von Tiertransporten.
Den vollständigen Text des Entschließungsantrages und den vollständigen Text des Bundesratsbeschlusses 786/09 (Beschluss) finden Sie hier (pdf-Download)