Inhalt
Die antragstellenden Länder bitten die Bundesregierung, kurzfristig im Krankenhausentgeltrecht die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, mikrobiologische Screening-Maßnahmen der Krankenhäuser extrabudgetär zu vergüten. Begründet wird diese Forderung damit, dass Maßnahmen zur Identifikation multiresistenter Erreger derzeit nicht ausreichend durch das DRG-System finanziert werden. Deshalb sei nicht sichergestellt, dass wirklich alle Krankenhäuser die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention umfänglich umsetzen.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. März 2015 die Entschließung gefasst.
Den Text des Bundesratsbeschlusses können Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden (pdf-Download).