Inhalt
Mit dem Entschließungsantrag soll bestehenden und neuen Bioenergieanlagen zeitnah eine wirtschaftliche Perspektive aufgezeigt werden. Ab 2020 droht aufgrund des Auslaufens der EEG-Förderung vielen Biomasseanlagen die Stilllegung. Rheinland-Pfalz ist hiervon besonders betroffen. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, bereits im EEG 2016 eine Anschlussregelung für bestehende und neue Bioenergieanlagen zu verankern. Ausschreibungen werden als geeigneter Ansatz angesehen, um eine auskömmliche Vergütung für Bioenergie-Anlagen zu verwirklichen.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 die Entschließung nach Maßgaben gefasst. Er betont die Notwendigkeit, dass bei der Anschlussregelung für Biomasse im EEG ein Marktdesign entwickelt werden muss, das der Erhaltung des Bestandes dient und darüber hinaus den Ausbau im festgelegten Rahmen von 100 Megawatt wirtschaftlich möglich macht.
Die Grunddrucksache des Bundesrates finden Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window>hier (pdf-Download).