Inhalt
Um die Blutversorgung der Bevölkerung auch in Zukunft sicher zu stellen, soll vor dem Hintergrund einer uneinheitlichen Rechtsprechung bei den im Blutspendewesen tätigen Honorarärztinnen und Honorarärzten der Sozialversicherungsstatus geregelt werden. Weil die Versorgung kranker Menschen mit Blutprodukten nur durch freiwillige Blutspenden sichergestellt werden kann, müssen auch genügend Ärzte bereit sein, bei den überwiegend mobilen Blutspendeterminen zur Verfügung zu stehen. Die Bundesregierung wird darum gebeten, den sozialversicherungspflichtigen Status vergleichbar mit den Notärztinnen und Notärzten im Rettungsdienst zu klären.
Verfahrensstand
Der Entschließungsantrag wurde in der Sitzung des Bundesrates am 31.03.2017 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen.
Den Text finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window>hier.