| Bundesratsdrucksache 622/09

Entschließung des Bundesrates zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

Antrag der Länder Bremen, Rheinland-Pfalz und Berlin vom 26.06.2009

Inhalt

Ziel des Entschließungsantrags ist es, die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die Situation der Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen in Deutschland verbessert wird.

Durch einen solchen Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer künftig das Prinzip der Gleichbehandlung mit den im Entleihbetrieb Beschäftigten beim Entgelt und allen übrigen Arbeitsbedingungen vom ersten Tag an gilt. Ausnahmen soll es nur für wenige Monate geben dürfen. Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche sollen sich künftig ausschließlich auf überlassungsfreie Zeiten und den Einsatz in Unternehmen mit schlechteren oder keinen tariflichen Regelungen beziehen. Außerdem wollen die Antragsteller, dass die Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wird, um Tarifverträge tariffähiger Organisationen per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich zu erklären. Darüber hinaus soll auch die betriebliche Mitbestimmung auf Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer durch Übertragung eines aktiven Wahlrechts ausgeweitet werden und deren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Entleihbetriebes der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen. Schließlich soll die Dauer der Arbeitnehmerüberlassung auf 24 Monate begrenzt werden. Zeitarbeitsfirmen sollen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in überlassungsfreien Zeiten Fortbildungen anbieten und daran gehindert werden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur für die Dauer einer konkreten Überlassung zu beschäftigen.

Verfahrensstand

Der Bundesrat in seiner 861. Sitzung am 18. September 2009 gegen die Stimmen des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen, die Entschließung nicht zu fassen.

Den vollständigen Text des Entschließungsantrages finden Sie hier (pdf-Download).

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