| Bundesratsdrucksache 112/16

Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Eibestandteile enthalten, mit der Haltungsform der Legehennen

Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vom 8.3.2016

Inhalt

In dem Entschließungsantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf einer nationalen Regelung zur verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform von Legehennen bei der Herstellung von Lebensmitteln mit der Zutat Ei vorzulegen. Weiterhin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine europaweite Regelung einzusetzen und den Bundesrat zeitnah über die Ergebnisse zu unterrichten.

Bisher gelten nur für Eier, nicht aber für Lebensmittel, bei deren Herstellung Eier verwendet werden, EU-weit verbindliche Regeln zur Kennzeichnung der Haltungsform. Eine Ausweitung dieser Kennzeichnung auf alle Lebensmittel, in denen Eier verarbeitet wurden, wäre ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz von Tierschutzstandards bei der Lebensmittelproduktion und trüge zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für tiergerechteren Haltungsformen bei.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.04.2016 die Entschließung angenommen.

Den Text des Bundesratsbeschlusses können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window>hier finden.

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