| Bundesrats-Drucksache 901/05

Entschließung des Bundesrates zur Förderung von Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 13.12.2005

  • Inhalt

Die Landesregierung schlägt mit ihrer Initiative im Bundesrat vor, die Jobpotentiale für Midijobs im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen besser auszunutzen. Midijobs (Einkommen von 401 bis 1000 Euro) im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen sind z.B. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, Gartenpflege sowie die Betreuung von Kindern, Kranken und älteren Menschen. Die Jobpotentiale in diesem Bereich werden durch die derzeitigen Regelungen nur unzureichend unterstützt. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass bei Überschreitung der Einkommensgrenze von 400 Euro (Minijobs) das gesamte Einkommen mit dem normalen progressiven Einkommensteuersatz belastet wird. Ziel der Gesetzesinitiative ist es auch, die in dem Bereich der haushaltsnahen Dienstleistung verbreitete Schattenwirtschaft einzudämmen.
Die Landesregierung schlägt eine Ausweitung der Midijobzone von derzeit 800 Euro auf 1.000 Euro vor, sodass die Belastung der Beschäftigten beim Sozialversicherungsbeitrag reduziert wird.
Die Besteuerung verläuft in zwei Stufen: Die Besteuerung eines Grundbetrages von 400 Euro und die Besteuerung des über 400 Euro hinausgehenden Betrages. Ab einem monatlichen Bruttoverdienst von 400 Euro soll der Arbeitgeber pauschal 2 % von 400 Euro im Monat und 15 % Lohnsteuer für jeden zusätzlichen Euro abführen. Durch diese Regelung wird die derzeit hohe Steuerbelastung beim Übergang von Mini- zu Midijobs abgemildert. Bei einem Einkommen von z.B. 500 Euro fallen somit 63,50 Euro Steuern weg und die Sozialversicherungsbeiträge reduzieren sich um 5,37 Euro. Zudem wird die individuelle Besteuerung beim Arbeitnehmer durch eine Pauschalversteuerung beim Arbeitgeber ermöglicht.
Für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags gilt das gleiche Prinzip wie bei der Besteuerung. 400 Euro werden mit einer Sozialabgabe von 14 % belegt. Der darüberhinausgehende Betrag wird mit dem üblichen Beitrag des Arbeitgebers zur Sozialversicherung belastet. Damit wird das heute bestehende Problem des sprunghaften Anstiegs des Beitrags zur Sozialversicherung bei Überschreiten der 400 Euro Grenze beseitigt.
Zur Erleichterung der Anmeldung und Abrechnung von haushaltsnahen Dienstleistungen soll die Bundesknappschaft zur zentralen Anlaufstelle werden.

Verfahrensstand

Der Gesetzesantrag wird zurzeit in den Ausschüssen des Bundesrates (federführend im Sozialausschuss) beraten.

Den vollständigen Text der Bundesratsinitiative Bundsratsdrucksache 901/05 finden Sie hier (pdf-Download).

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