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In dem Antrag von Sachsen-Anhalt, dem Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beigetreten sind, wird der Bund dafür kritisiert, dass er die durch die Versteigerung der Frequenzen von 790-862 MHZ entstehenden Umstellungskosten der bisherigen Nutzer dieser Frequenzen nicht in angemessener Form trägt. Das wesentliche Ziel der Umstellung dieses Frequenzbereiches vom Rundfunk auf den Mobilfunk war und ist die umfassende Versorgung der „weißen Flecken“ im ländlichen Raum mit breitbandigem Internet.
In diesem Zusammenhang erinnert der Antrag an einen entsprechenden Beschluss des Bundesrates vom 12. Juni 2009 - Drs. 204/09 (Beschluss). In diesem brachte er seine Erwartungen zum Ausdruck, dass der Erlös aus der Versteigerung der Frequenzen auch zur Deckung derjenigen Kosten eingesetzt wird, die den Rundfunksendeunternehmen, Sekundärnutzern und Kultur- und Bildungseinrichtungen - beziehungsweise den sie tragenden Kommunen und Ländern - aus der notwendigen technischen Umstellung entstehen. Die antragstellenden Länder gehen davon aus, dass die hierbei entstehenden Kosten mindestens 700 Millionen Euro betragen.
Der Antrag kritisiert, dass der Bund lediglich bereit ist, maximal 130 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Angesichts des erzielten Ersteigerungserlöses von ca. 3,6 Milliarden Euro bezeichnet der Antrag diese Summe als nicht angemessen. Die antragstellenden Länder fordern daher, dass der Bund eine Aufstockung der Mittel vornimmt, sobald erkennbar ist, dass die bereitgestellte Summe vor Ende des Jahres 2015 ausgeschöpft sein wird.
Der Antrag wurde in der 878. Sitzung des Bundesrates am 16.12.2010 gefasst.
Den vollständigen Text des Entschließungsantrages finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).
Das Plenarprotokoll des Bundesrates zu diesem Tagesordnungspunkt können Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs downloads de plenarprotokolle _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.
Verfahrensstand