| Bundesratsdrucksache 880/09

Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld nach § 421t Absatz 1 Nr. 3 SGB III in Verbindung mit der Dauer des Leistungsumfangs des Kurzarbeitergeldes nach § 177 Absatz 3 SGB III

Antrag der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz vom 11.12.2009

Inhalt

Aufgrund der Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld getroffen, um einen Anstieg der Arbeitslosigkeit abzumildern. Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, Regelungslücken in den Sonderverordnungen zu schließen und so die Situation für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu verbessern. Nach derzeitiger Rechtslage ist ein nahtloser Bezug von Kurzarbeitergeld in bestimmten Fällen nicht möglich. Durch die geforderten Änderungen soll die zwischen der ersten und zweiten Änderungsverordnung entstehende dreimonatige Anspruchslücke für den Bezug von Kurzarbeitergeld geschlossen werden und die dreimonatige Wartefrist (bezüglich eines erneuten Antrags auf Kurzarbeitergeld) einmalig aufgehoben werden. Weiter soll die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers durch die Bundesagentur für Arbeit beim erneuten Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem ersten Kalendermonat sichergestellt werden. Die befristete Sonderregelung zur vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab dem 7. Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld bis zum Mai 2012 soll verlängert werden.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat am 12.02.2010 beschlossen, die Entschließung zu fassen.

Den vollständigen Text der Entschließung finden Sie hier (pdf-Download).

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