| Bundesratsdrucksache 48/11

Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 01.02.2011

Inhalt

Durch die Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, auf nationaler Ebene Regelungen für Kennzeichnung, Verbraucherinformation, Datenschutzkonzepte, technische Schutzvorrichtungen und Deaktivierung der Chips beim Einsatz von RFID (Radiofrequenz-Identifikation) in verbraucherrelevanten Bereichen zu treffen. Gelingt dies bis Ende 2011 nicht im Rahmen einer Selbstverpflichtung, soll eine gesetzliche Regelung geschaffen werden.
Die EU-Kommission hat bereits 2009 Empfehlungen zur Umsetzung der Grundsätze der Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes in RFID- gestützten Anwendungen verabschiedet.

Die Entschließung spricht insbesondere folgende Punkte an:

•     Der Einsatz von RFID-Anwendungen in verbraucherrelevanten Bereichen soll mit einem Datenschutzkonzept verbunden sein.

•     Die Verbraucherinformation sollte besonders dort, wo RFID zum Einsatz kommt, deutlich verstärkt werden.

•     RFID-Chips müssten überall dort gekennzeichnet sein, wo eine Beziehung zu Personen hergestellt werden kann. Die Kennzeichnung sollte mit einem einheitlichen, gut erkennbaren Logo, im Zusammenhang mit dem Produkt und nicht nur im Einzelhandel erfolgen.

•     Vorgänge, die eine Verarbeitung der Daten auf den RFID-Chips auslösen, müssten optisch oder akustisch erkennbar gemacht werden.

•     Durch technische Schutzvorkehrungen sei zu verhindern, dass Chipdaten ohne Personenbezug mit personenbezogenen Daten verknüpft werden können.

•     Die Deaktivierung der Chips soll grundsätzlich nach Verlassen des Kassenbereichs ohne Mitwirkung der Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos erfolgen. Nur wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher nach ausreichender Information in die weitere Aktivierung einwilligen, dürfe hiervon abgesehen werden.

Die Bundesregierung soll sich außerdem auf EU-Ebene für eine zügige Verabschiedung des Konzepts zur Datenschutzfolgeabschätzung und die schnelle Entwicklung eines einheitlichen Logos einsetzen.

Verfahrensstand

Der Entschließungsantrag wurde in der 879. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011 in einer Rede von Frau Staatsministerin Conrad vorgestellt und sodann zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.


Die Entschließung wurde am 18.03.2011 in geänderter Fassung angenommen. Den Text der Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de external-link-new-window>hier finden (pdf-Download).

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