| Bundesratsdrucksache 479/10

Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 08.08.2010

Inhalt

Durch den Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz soll die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorzulegen. Ziel ist ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden („Equiden“). Die mit dieser Methode verbundenen Schmerzen, Leiden und Schäden der Tiere erscheinen vor dem Hintergrund einer vorhandenen alternativen Kennzeichnungsmethode, bei der ein Transponder unter deutlich weniger Schmerzen und Qualen unter die Haut der Tiere gesetzt wird, als nicht mehr gerechtfertigt. Europäische Vorschriften regeln den Einsatz der alternativen Transponder bereits für alle neugeborenen Equiden ab dem 1.7.2009 als grundsätzlich vorgeschriebene Kennzeichnungsmethode. Konkret vorgesehen ist, die bestehende Ausnahmeregelung für den Schenkelbrand aus dem Tierschutzgesetz zu streichen und damit das Verbot für die Zerstörung von tierischem Gewebe umfassend greifen zu lassen.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat die Entschließung in seiner 875. Sitzung vom 15.10.2010 gefasst.

Den vollständigen Text der Entschließung finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).

Die Rede von Staatsministerin Margit Conrad anlässlich eines Antrages auf sofortige Entscheidung in der Sache in der 874. Sitzung am 24.09.2010 finden Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs downloads de plenarprotokolle _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).

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