Inhalt
Durch den Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen soll das Energiekonzept der Bundesregierung sowohl in formeller Hinsicht als auch inhaltlich kommentiert werden. Insbesondere wird die Beschränkung der Mitwirkungsrechte des Bundesrates kritisiert, weil der sog. "erst Durchgang" entfällt und die Bundesregierung die vorgesehenen Gesetze ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft setzen will. Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke wird abgelehnt, weil sie die Wettbewerber der vier großen Energieerzeuger benachteiligt, die Atomanlagen nicht gegen gezielte terroristische Flugzeugabstürze geschützt sind und der zusätzliche Atomstrom den Ausbau der Erneuerbaren Energien behindert.
Verfahrensstand
Der Antrag wurde in der 876. Sitzung des Bundesrates am 5.11.2010 abgelehnt.
Den vollständigen Text des Entschließungsantrages finden Sie hier (pdf-Download).