Inhalt
Dieser Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem u.a. die Bedarfssätze und Einkommensgrenzen des BAföGs angepasst werden, um das BAföG als zentrales Förderinstrument für Studierende weiterzuentwickeln. Die im BAföG bestehenden Förderungslücken zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen sollen geschlossen und förderungsrechtliche Benachteiligungen etwa in der Schülerförderung abgebaut werden. Für die Antragstellung und -bearbeitung sind Vereinfachungen vorgesehen.
Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
- Anhebung der Bedarfsätze,
- Anhebung der Freibeträge der Einkommen der Eltern,
- Einführung einer zweiten Einkommensgrenze,
- Anhebung der bzw. Wiedereinführung von Kinderfreibeträgen für Kinder in Ausbildung,
- Beseitigung der Förderungslücken bei Bachelor- und Masterstudiengängen,
- Einführung von Fördermöglichkeiten für Ausbildungen in Teilzeit,
- Verlängerung der Förderungshöchstdauer für Auszubildende, die nahe Angehörige pflegen,
- Aufgabe des Ausbildungsstättenprinzips im Bereich der Schülerförderung
- Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens.
Verfahrensstand
Der Entschließungsantrag wurde in der Bundesratssitzung am 18.12.2009 zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. In der Ausschussberatung am 17.05.2010 wurde der Entschließungsantrag bis auf Wideraufruf vertagt.
Am 15.10.2010 hat der Bundesrat dem 23. BAföG-Änderungsgesetz zugestimmt.
Den vollständigen Text des Entschließungsantrages finden Sie hier (pdf-Download).