Mit dem Entschließungsantrag wird das Ziel verfolgt, wirtschaftliche Perspektiven für effiziente, systemdienliche und umweltverträgliche Bioenergieanlagen zu schaffen. Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, im Rahmen der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Länder und Verbände frühzeitig in die Entscheidungsfindung zu einem zukünftigen Förderregime für Bioenergieanlagen einzubinden. Insbesondere solle eine Optimierung der Anreize zur Stärkung der Flexibilisierung der Anlagen vorgenommen werden.
<link https: www.bundesrat.de>Hier finden Sie die Entschließung der Länder Thüringen und Rheinland-Pfalz.