Entschließung des Bundesrates: Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EGG

Entschließung der Länder Thüringen und Rheinland-Pfalz. Strom aus Bioenergie ist verlässlich, flexibel und kann bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Schon heute stammt ein Viertel des erneuerbaren Stroms in Deutschland aus Bioenergie. Vor diesem Hintergrund gebührt der Biomasse im Energiemix aus erneuerbaren Energien bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auch für die kommenden Jahre eine angemessene Berücksichtigung.

Mit dem Entschließungsantrag wird das Ziel verfolgt, wirtschaftliche Perspektiven für effiziente, systemdienliche und umweltverträgliche Bioenergieanlagen zu schaffen. Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, im Rahmen der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Länder und Verbände frühzeitig in die Entscheidungsfindung zu einem zukünftigen Förderregime für Bioenergieanlagen einzubinden. Insbesondere solle eine Optimierung der Anreize zur Stärkung der Flexibilisierung der Anlagen vorgenommen werden.

 

<link https: www.bundesrat.de>Hier finden Sie die Entschließung der Länder Thüringen und Rheinland-Pfalz.

 

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