Entschließung des Bundesrates: Schutz vor Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zur Tarifgestaltung in der Krankenversicherung

In jüngster Zeit bieten Risikolebens-, Unfall-, Erwerbsunfähigkeits- und private Rentenversicherungen besondere Tarife an, wenn Versicherte sich bereit erklären, ihre Gesundheitsdaten über Fitness-Tracker aufzeichnen und an Versicherer oder Partnerunternehmen übermitteln.

Rheinland hat zusammen mit anderen Ländern einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem die Bundesregierung gebeten wird, die automatisierte Erhebung solch hochsensibler Gesundheitsdaten zu verbieten, soweit sie zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung genutzt werden sollen. Dies soll unabhängig vom Einverständnis der Versicherten gelten.

Ziel des Antrags ist es, den Schutz der Versicherten vor automatisierten Verfahren zu sichern und zu verhindern, dass solche Daten für die Tarifgestaltung mit diskriminierenden Folgen für Betroffene verwendet werden können.

Die Initiative der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, Bremen und Hamburg stützt sich auf Beschlüsse verschiedener Fachministerkonferenzen, die in den Politikbereichen Justiz, Gesundheit und Verbraucherschutz ebenfalls auf die Gefahren einer Tarifgestaltung durch diese sensiblen Daten hingewiesen hatten.

Der Bundesrat hat die Entschließung in seinem Plenum am 29.11.2019 gefasst.

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