Nach aktueller Rechtslage bekommen Pflegeeltern Elternzeit, aber kein Elterngeld. Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld. Sie sind damit gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, erheblich benachteiligt. Auch Pflegeeltern benötigten im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer finanziellen Unterstützung. Nur wenn die Pflegeeltern genügend Zeit für die Pflegekinder haben, ist es ihnen möglich, auf deren soziale, psychische oder physische Besonderheiten einzugehen und dafür zu sorgen, dass diese sich sicher fühlen. Nur so könne eine Bindung zu den Kindern entstehen.
Mit seiner Entschließung vom 18. Oktober 2024 fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen. Durch eine solche gesetzliche Anpassung würde nicht nur mehr Gleichheit hergestellt, sondern auch ein zusätzlicher Anreiz für Familien geschaffen, sich als Pflegeeltern bereitzuerklären.