| Bundesratsdrucksache 831/10

Entschließung des Bundesrates „Kinderlärm: kein Grund zur Klage - gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen“

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.11.2009

Inhalt

Durch den rheinland-pfälzischen Entschließungsantrag  wird  die Bundesregierung aufgefordert, gesetzliche und untergesetzliche Vorschriften zu präzisieren und um Regelungen zum Kinderlärm zu ergänzen. Im Ergebnis sollen die von Kindern benötigten Freiräume besser garantiert werden und Kinderlärm als Ausdruck natürlicher Lebensäußerung grundsätzlich  als sozial verträglich bewertet werden. Deshalb sollen etwa Kindertagesstätten nicht wie andere Anlagen (Gewerbebetriebe, Industrie, etc.) behandelt werden. Die Entschließung sieht drei konkrete Maßnahmen vor.

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz erfolgt bei der Definition der "schädlichen Umwelteinwirkungen" eine explizite Privilegierung von Kindern. Im Konfliktfall soll eine - allerdings widerlegbare - Vermutung bestehen, dass der Kinderlärm sozialadäquat ist.

Um die Privilegierung im Zivilrecht sicherzustellen, wird die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Klarstellung auch im Bürgerlichen Gesetzbuch vorzunehmen.

Außerdem sollen durch eine Änderung der Baunutzungsverordnung Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten leichter ermöglicht werden.

Die Länder Bremen, Brandenburg, Hessen und Saarland sind dem Antrag beigetreten.


Verfahrensstand

Der Bundesrat hat in der 867. Plenarsitzung am 5. März 2010 die Entschließung gefasst, dabei jedoch umfangreiche Änderungen gegenüber dem ursprünglich von Rheinland-Pfalz vorgelegten Entschließungsantrag vorgenommen. Der Beschluss beschränkt sich auf eine Prüfbitte an die Bundesregierung und enthält die konkreteren Änderungsvorschläge des rheinland-pfälzischen Vorschlages überwiegend nicht mehr.

Den vollständigen Text des Entschließungsantrages finden Sie <link http: www.bundesrat.de cln_090 shareddocs drucksachen _blank>hier  (pdf-Download).

 

Die Einbringungsrede von Umweltministerin Conrad finden Sie im <link http: dip21 brp _blank>Plenarprotokoll der 864. Plenarsitzung (pdf-Download).

Die Rede von Umweltministerin Conrad vor der Schlussabstimmung finden Sie im <link http: dip21 brp _blank>Plenarprotokoll der 867. Plenarsitzung (pdf-Download).

 

Den vollständigen Text des Bundesratsbeschlusses 831/09 (Beschluss) finden Sie <link http: www.bundesrat.de cln_171 shareddocs drucksachen _blank>hier (pdf-Download).

Die Bundesregierung hat das rheinland-pfälzische Anliegen inzwischen aufgegriffen und einen Gesetzentwurf zur Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms <link http: www.bundesrat.de cln_152 shareddocs drucksachen>beschlossen und beim Deutschen Bundestag eingebracht.

In Rheinland-Pfalz ist bereits Anfang 2011 eine Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft getreten, mit der verhaltensbezogener Lärm von Kindern privilegiert wird. Grund dafür ist, dass der Bund lediglich die Gesetzgebungskompetenz für anlagenbezogenen Lärm hat.

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