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Durch den rheinland-pfälzischen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, gesetzliche und untergesetzliche Vorschriften zu präzisieren und um Regelungen zum Kinderlärm zu ergänzen. Im Ergebnis sollen die von Kindern benötigten Freiräume besser garantiert werden und Kinderlärm als Ausdruck natürlicher Lebensäußerung grundsätzlich als sozial verträglich bewertet werden. Deshalb sollen etwa Kindertagesstätten nicht wie andere Anlagen (Gewerbebetriebe, Industrie, etc.) behandelt werden. Die Entschließung sieht drei konkrete Maßnahmen vor.
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz erfolgt bei der Definition der "schädlichen Umwelteinwirkungen" eine explizite Privilegierung von Kindern. Im Konfliktfall soll eine - allerdings widerlegbare - Vermutung bestehen, dass der Kinderlärm sozialadäquat ist.
Um die Privilegierung im Zivilrecht sicherzustellen, wird die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Klarstellung auch im Bürgerlichen Gesetzbuch vorzunehmen.
Außerdem sollen durch eine Änderung der Baunutzungsverordnung Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten leichter ermöglicht werden.
Die Länder Bremen, Brandenburg, Hessen und Saarland sind dem Antrag beigetreten.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat in der 867. Plenarsitzung am 5. März 2010 die Entschließung gefasst, dabei jedoch umfangreiche Änderungen gegenüber dem ursprünglich von Rheinland-Pfalz vorgelegten Entschließungsantrag vorgenommen. Der Beschluss beschränkt sich auf eine Prüfbitte an die Bundesregierung und enthält die konkreteren Änderungsvorschläge des rheinland-pfälzischen Vorschlages überwiegend nicht mehr.
Den vollständigen Text des Entschließungsantrages und den vollständigen Text des Bundesratsbeschlusses 831/09 (Beschluss) finden Sie hier (pdf-Download).
Die Einbringungsrede von Umweltministerin Conrad finden Sie im Plenarprotokoll der 864. Plenarsitzung (pdf-Download).
Die Rede von Umweltministerin Conrad vor der Schlussabstimmung finden Sie im Plenarprotokoll der 867. Plenarsitzung (pdf-Download).