Inhalt
Mit der Revision der Entsenderichtlinie sollen deren Grundsätze über die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs ohne Lohndumping und des Arbeitnehmerschutzes stärker gesichert werden. Weiter soll der Forderung, „Gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort!“ Rechnung getragen werden. Das Grundrecht auf Tarifverhandlungen und kollektive Maßnahmen soll verankert werden. Die Richtlinie soll entsprechend ihrer ursprünglichen Ausrichtung wieder ein Mindeststandard werden. Zum zweiten soll das Arbeitnehmerentsendegesetz auf alle Branchen ausgeweitet werden, um allen Branchen die Möglichkeit zu eröffnen, durch die Vereinbarung flächendeckender tarifvertraglicher Mindestlöhne faire Arbeitsbedingungen insbesondere im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen und ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern herzustellen.
Verfahrensstand
Der Entschließungsantrag wurde in der Bundesratssitzung am 09.07.2010 zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Der Bundesrat hat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 die Entschließung nicht gefasst.
Den vollständigen Text des Entschließungsantrages finden Sie hier (pdf-Download).