Die Krankenhäuser geraten bundesweit wirtschaftlich und durch ständig steigende organisatorische sowie Anforderungen der Qualitätsnachweise zunehmend unter Druck. Zudem gilt es zur Umsetzung von Digitalisierungsstrategien im Gesundheitssystem einschließlich daraus erwachsender Risiken, die administrativen und insb. IT-Kompetenzen aufzurüsten. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Einführung eines „Administrativzuschlags“ für die Akutkrankenhäuser um zusätzliche Mittel für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Auswirkungen von Sicherstellungszuschlägen für die stationäre Akutkrankenhausversorgung aufgrund abweichender Ländervorgaben zu den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für die Solidargemeinschaft zu begrenzen. Mögliche Lasten aus solchen abweichenden Vorgaben sollen gleichmäßig auf die Krankenversicherung und die Krankenhäuser verteilt werden.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 dem Fassen der Entschließung nach Maßgabe zugestimmt.
Den Text der Entschließung (Bundesratsbeschluss) können Sie hier finden. Frau Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler stellte die rheinland-pfälzische Initiative am 8. November 2019 in der 982. Sitzung des Bundesrates vor, bevor sie in die Ausschussberatung überwiesen wurde. Die Rede können Sie hier aufrufen (siehe TOP 60).